Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zur Psychotherapie
geltend machen. Hierzu ist eine ärztliche Bestätigung vor der 2.
Psychotherapiestunde notwendig. Dauert die Psychotherapie länger als
10 Stunden, ist von mir ein Antrag zu stellen und von der Krankenkasse
zu bewilligen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen
Zuschussbeträge pro psychotherapeutische Einheit.
Honorarnoten können auch je nach Vertragsbedingungen bei Ihrer
Zusatzversicherung eingereicht werden. Hierzu ist meist ebenso eine
ärztliche Bestätigung notwendig. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer
Zusatzversicherung bei Behandlungsbeginn in Verbindung um eventuelle
weitere Auflagen zu klären.
Sie können die Psychotherapiekosten eventuell auch beim Finanzamt über
„Außergewöhnliche Belastung“ abschreiben. Informationen bekommen Sie
bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.